1. Definitionen 1.1. Folgende Begriffe, sofern sie in den allgemeinen Geschäfts-/Verkaufsbedingungen mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die nachstehend genannte Bedeutung: Tochtergesellschaft: Gesellschaft oder sonstige Rechtsperson, von der C.O.B.O. SpA mindestens 50% der Aktien, Anteile oder sonstigen Instrumenten mit Stimmrecht einbehält oder kontrolliert. CGV: diese Allgemeinen Verkaufs-/Geschäftsbedingungen (AGB). Kunde: jegliche Gesellschaft, Einrichtung oder rechtliche Einrichtung (Einheit) die Produkte und/oder Dienstleistungen von COBO und/oder ihren Tochtergesellschaften erwirbt. COBO: C.O.B.O. SpA, Gesellschaft italienischen Rechtes mit Sitz in Leno (BS), via Tito Speri Nr. 10, Steuernummer 08976960156 und MwSt. Nr. 01931530982, sowie jede Tochtergesellschaft der Gruppe C.O.B.O. SpA die dem Kunden Produkte oder Dienstleistungen liefert. Gewerbliche Schutzrechte: alle Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte, von denen COBO Eigentümerin oder Lizenznehmerin ist, darin inbegriffen, ohne jegliche Beschränkung, die Rechte an: Patenten für Erfindungen, Design oder Modellen, Utility-Modellen, Markenzeichen, Know-How, technischen Spezifikationen, Daten, egal ob die besagten Rechte registriert sind oder nicht, sowie jegliche Anmeldung oder Registrierung im Zusammenhang mit diesen Rechten und jegliches sonstige Recht ähnlicher Natur oder gleichwertiger Wirkung. Vertrauliche Informationen: jede von COBO dem Kunden in jeglicher Form (schriftlich, mündlich, über das Informatiksystem usw.) anvertraute Information, einschließlich aller damit verbundenen Kopien und weitergehenden Informationen), die als “RISERVATA” (geheim), “CONFIDENZIALE” (vertraulich) oder mit gleichwertiger Angabe bei dem Anvertrauen der besagten Information versehen ist, ist eindeutig vertraulicher Natur; die vertraulichen Informationen können, unter anderem, folgende Angelegenheiten einschließen: Geschäftsgeheimnisse, Systeme, Know-How, Zeichnungen, Projekte, Prozesse, Erfindungen, Software-Programme, Marketing-Techniken, Verkaufs-, Kauf- Techniken/Strategien; Buchführungs-Dokumente und Sachlagen; Interessen, Initiativen, Zielsetzungen, Businesspläne und Strategien; Listen von Kunden, Zulieferern, Finanzierern, Investoren, Unterauftragnehmern, Beratern, unabhängigen Vertragspartnern, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder deren Angestellten; sonstige mit den vorgenannten Zwecken verbundene Informationen usw. .. Markenzeichen: alle Markenzeichen, Logos, Handelsbezeichnungen, Kennzeichen, von denen COBO Eigentümerin oder Lizenznehmerin ist. Bestellung: jeder Kaufvorschlag von Produkten bzw. Dienstleistungen, der von dem Kunden auf das Informatiksystem von COBO in Übereinstimmung mit diesen CGV geladen wird. Die Bestellung muss einen Wert haben (MwSt. und sonstige Kosten ausgeschlossen), der zwischen € 150,00 (Euro Hundertfünfzig/00) und € 10.000,00 (Euro Zehntausend/00) liegt. Bestellung mit Schnell-Lieferung: Bestellung, für die der Kunde die Lieferart "COBO consegna RUSH" (COBO Schnell-Lieferung) wählt. Empfangsbestätigung der Bestellung: von COBO in Übereinstimmung mit diesen CGV (AGB) erstelltes Dokument zur Bescheinigung, dass die Bestellung des Kunden eingegangen ist und nach den Verfahren von COBO bearbeitet wird. Akzeptierung der Bestellung: von COBO ausgestelltes Dokument, das die Akzeptierung der Bestellung des Kunden bescheinigt. Parteien: COBO und der Kunde. Produkte: die von COBO erstellten, zusammengebauten oder in jedem Fall gelieferten Güter. Dienstleistungen: Dienstleistungen, Aktivitäten und Bearbeitungen (einschließlich der Aktivität der Entwicklung, Realisierung und/oder Leasing von Produktmodellen, usw.) geliefert von COBO, mehr oder weniger gleichzeitig/in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten. Informatiksystem: das Informatiksystem von COBO, das die E-Commerce Abläufe regelt. 2. Anwendungsgebiet 2.1. Vorbehaltlich (anderslautend) von COBO ausdrücklich schriftlich spezifiziert, finden diese CGV (AGB) Anwendung auf alle Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen, die von COBO durch das Informatik System ausgeführt werden. 2.2. Die Absendung an COBO über das Informatiksystem, einer Bestellung und/oder einer Bestellung mit Schnell-Lieferung seitens des Kunden bringt die vollständige und bedingungslose Akzeptanz dieser Klausel und der vorliegenden CGV (AGB) seitens des Kunden mit sich. 2.3.Vorbehaltlich einer anderslautenden und spezifischen schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten vertraglichen Vereinbarung, sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden in keinem Fall Anwendung:
- Die Normen des internationalen Privatrechtes, die sich auf die Anwendung von Gesetzen berufen, die abweichend von der in diesen CGV (AGB) genannten Anwendung sind; - das Wiener Übereinkommen von 1980 zum internationalen An- und Verkauf von beweglichen Gütern; - allgemeine oder besondere Fristen und Bedingungen des Kunden, unabhängig von der Tatsache, ob/dass auf sie Bezug genommen wird oder sie integriert sind in die Bestellung oder jedes sonstige Dokument des Kunden. 2.4. Eventuelle vertragliche Fristen und Bedingungen des Kunden können in keinem Fall als akzeptiert gelten aus stillschweigender Zustimmung oder aus schlüssigen Tatsachen, da diese in jedem Fall stets und immer als ausgeschlossen anzusehen sind. 2.5. COBO behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden CGV vorzunehmen. COBO verpflichtet sich, dem Kunden auf dem Informatiksystem die neuen Fassungen der CGV verfügbar zu machen. 3. Bestellungsverfahren 3.1. COBO liefert dem Kunden die Anmelde-Informationen und den Link zum Informatiksystem von COBO. 3.2. Der Kunde muss den Zugang zum Informatiksystem von COBO mit den von COBO gelieferten Anmeldedaten vornehmen und spezifische Bestellungen bzw. Bestellungen mit Schnell-Lieferung im Informatiksystem eingeben durch Wahl der Produkte (d.h. die entsprechende Beschreibung und oder den Kode der Produkte) und Angabe der gewünschten Menge. 3.3. Die Bestellung mit Schnell-Lieferung kann vom Kunden eingegeben werden durch Wahl Liefer-Modalität “COBO consegna RUSH” sofern folgende Bedingungen gegeben sind:
- Anzahl der Material-Zeilen zwischen 1 und 5; - Verfügbarkeit auf Lager des in der Bestellung angegebenen Materials. 3.4. Nach Erhalt der Bestellung lässt COBO dem Kunden via E-Mail einen automatischen Bescheid der Bestätigung des Erhalts der Bestellung zukommen, der bescheinigt, dass die Bestellung erhalten worden ist und von COBO in Übereinstimmung mit den Bearbeitungsverfahren von Bestellungen und diesen CGV (AGB) bearbeitet wird. Die Bestätigung des Erhalts der Bestellung bringt nicht die Akzeptanz eventueller vom Kunden zur Bestellung beigefügter Bedingungen mit sich, noch die Verpflichtung zur Lieferung gemäß den in der Bestellung angegebenen Mengen, Preisen und Lieferdaten. 3.5. Die in der Bestellung genannten Mengen und Lieferdaten gelten als die vom Kunden angeforderten, nicht verbindlich für COBO 3.6. Im Fall einer Bestellung mit Schnell-Lieferung, verpflichtet sich COBO den Versand der Bestellung mit Schnell-Lieferung innerhalb von 24 Werkstunden ab Erhalt der Bestellung mit Schnell-Lieferung vorzubereiten. 3.7. COBO behält sich das Recht vor, jede Bestellung bzw. Bestellung mit Schnell-Lieferung von Kundenseite ganz oder teilweise zu akzeptieren oder abzulehnen. 3.8. COBO kann danach eine Annahme (Akzeptierung) der Kundenbestellung schicken, mit Bestätigung zur Verpflichtung der Lieferung nach den in der Bestellannahme angegebenen Mengen, Preisen und Lieferdaten. 3.9. Die Lieferung seitens COBO in den angeforderten Zeiten entspricht der Annahme der Bestellung. 3.10. Der Kunde kann beantragen, die Bestellung rückgängig zu machen oder zu ändern, indem er sich an den COBO Kundenservice unter der Rufnummer +39 0309045800 wendet oder die Anfrage via E-Mail an store-cobo@de.cobogroup.net schickt. Sofern die Anfrage auf Änderung oder Löschung der Bestellung seitens des Kunden an COBO über 5 (fünf) Werktage ab Erhalt der Bestellung seitens COBO an COBO zugeht. Nach diesem Zeitraum unterliegt die Löschung oder Änderung der Bestellung der vorherigen Ermächtigung von COBO die sich vorbehält, variable Kosten je nach Bevorratungszeit der bestellten Produkte oder Dienstleistungen anzulasten.
Nach der Ausstellung der Akzeptierung der Bestellung durch COBO kann keine Bestellung gelöscht oder geändert werden, vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung durch COBO selbst.
Bestellungen mit Schnell-Lieferung können vom Kunden nicht rückgängig gemacht, gelöscht oder geändert werden. 4. Lieferungen 4.1. Vorbehaltlich anderslautender, ausdrücklicher schriftlicher und von COBO unterzeichneter Zustimmung, liefert COBO die Produkte Ex Works ab Werk COBO (EXW INCOTERMS 2020 oder spätere Fassungen). 4.2. Sofern schriftlich nicht anderslautend zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt der Transport stets auf Sorge, Kosten und Risiko des Kunden. Wenn vom Kunden angefordert und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien, kann COBO die Organisation des Transports der Produkte übernehmen, stets und in jedem Fall mit Risiko und Kostenaufwand vollständig zu Lasten des Kunden. In dem besagten Fall wählt COBO das Transportmittel, das sie als am besten geeignet ansieht, in Ermangelung spezifischer Anweisungen des Kunden. Die Haftung von COBO kann in keinem Fall über das hinausgehen, was vom beauftragten Spediteur anerkannt wird. 4.3. Alle Liefertermine sind als richtungsweisend anzusehen, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich von COBO bestätigt sind in einer formalen Auftragsbestätigung oder einem anderen schriftlichen Dokument, in dem COBO verbindliche Lieferdaten angibt. In jedem Fall ist die Anwendung von Art. 1457 cod. civ. (ital.BGB) ausgeschlossen.
COBO wird sich dafür einsetzen, den Gegebenheiten entsprechend sorgfältige Schätzungen über die Zustellungsdaten zu liefern, um den Kunden umgehend über eventuelle Änderungen an den genannten Daten auf dem Laufenden zu halten. Der Kunde akzeptiert, dass die Lieferdaten vertretbaren Änderungen unterliegen können, ohne dass er Anrecht auf jede Schadensersatzleistung beanspruchen kann.
Die von COBO genannten oder bestätigten Lieferzeiten schließen nicht die Transportzeiten ein, auch wenn für dessen Organisation COBO im Sinne des vorgenannten Art. 4.2. Sorge trägt. 4.4. Zulässig ist die Ausführung von Teillieferungen der von dem Kunden bestellten Mengen, sowie von vorgezogenen Lieferungen im Hinblick auf das geschätzte Lieferdatum, nach vorherigem Vorbescheid von COBO an den Kunden. 4.5. COBO kann keine Verantwortung übernehmen für Verzögerungen oder mangelnde Lieferungen, die den Umständen Dritter oder Gegebenheiten außerhalb ihrer Kontrolle zuzuschreiben sind, wie z.B. doch nicht erschöpfend genannt: (a) Weigerung oder fehlende Bereitschaft des Kunden, die Produkte oder Dienstleistungen in Empfang zu nehmen ; (b) Verzögerungen, Mängel oder Ungenauigkeiten des Kunden bei der Mitteilung von Daten und Informationen zur Herstellung oder Lieferung der Produkte oder Ausführung der Dienstleistungen; (c) Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Komponenten; (d) Verringerungen in der Produktionskapazität der Zulieferer von COBO; (e) Ursachen Höher Gewalt (wie definiert in Klausel 9.4), Streiks, Anordnungen der zuständigen Behörden , usw.; (f) Verspätungen von einem oder mehreren Frachtführern. 4.6. Unbeschadet der Bestimmungen in Sachen gewerblicher Schutzrechte, erfolgt die Übertragung des Eigentums (und des Risikos) der von COBO an den Kunden gelieferten Produkte und anderer Materialien/Werkstoffe gleichzeitig bei der Anlieferung/Übergabe. 4.7. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Übergabe eine Prüfung der Übereinstimmung der gelieferten Mengen und Produktarten mit der Bestellung vorzunehmen und abzusichern, ob/dass keine offensichtlichen Schäden bestehen.
Bei Diskrepanzen bzw. offensichtlichen Schäden, wird der Kunde diese dem beauftragten Spediteur sofort anzeigen und dafür sorgen, COBO innerhalb von spätestens 5 (fünf) Tagen danach eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen, in der die Abweichungen oder festgestellten Schäden detailliert beschrieben sind. 4.8. Sollte die umgehende Anzeige und Erläuterung gemäß dem vorigen Abschnitt Art. 4.7 ausbleiben, gelten die Produkte als vom Kunden akzeptiert, unbeschadet der Gewährleistung bei versteckten Mängeln, wie sie in diesen CGV (AGB) vorgesehen ist. 5. Preise, Rechnungen, Zahlungen 5.1. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen entsprechen denen für Online vorgenommene Bestellungen, der COBO Preisliste entsprechend dem Informatiksystem COBO bei der Eingabe der Bestellung. Im Fall einer Bestellung mit Schnell-Lieferung bringt COBO zusätzlich zu den Transportkosten einen Bearbeitungszuschlag für Bestellungen mit Schnell-Lieferung zum Ansatz, der im Informatiksystem bei Eingabe der Bestellung mit Schnell-Lieferung angezeigt wird. 5.2. COBO behält sich vor, jederzeit und nach eigenem unanfechtbarem Ermessen die Preislisten der angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu ändern. Die besagten Änderungen kommen auf alle Bestellungen zum Ansatz, die nach der Mitteilung der Änderung an den Kunden bzw. nach der Veröffentlichung der abgeänderten Preislisten im Informatiksystem von COBO erteilt werden. 5.3. Alle Preise sind berechnet Ex Works ab Werk COBO (EXW INCOTERMS 2020 oder spätere Änderungen) zum Nettopreis, ohne MwSt. und sonstige Kosten, Zollgebühren, Quellensteuer auf die Zahlung, Kosten, Steuern usw., die ausschließlich zu Lasten des Kunden gehen, mit Ausnahme der Einkommenssteuer des Unternehmens. 5.4. Die Preise der Produkte schließen die COBO Standardverpackung ein. 5.5. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen werden gemäß den Wechselkursen (insbesondere dem EUR/USD-Wechselkurs) berechnet, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden gelten. Bei wesentlichen Änderungen der Wechselkurse zum Nachteil des EURO behält sich COBO das Recht vor, Preiskorrekturen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorzunehmen. 5.6. Unter Vorbehalt anderslautender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien, nimmt COBO die Rechnungsstellung vor:
- für die Produkte, zeitgleich bei der Anlieferung (und im Fall von Teillieferungen, zeitgleich bei der Anlieferung für die jeweils gelieferten Produkte); bei Weigerung oder fehlender Bereitschaft des Kunden, die Produkte entgegenzunehmen, stellt COBO die Rechnung nach dem ersten Versuch der Anlieferung aus; - für Einzel-Dienstleistungen oder Leistungen, die eine oder mehrere Einzellieferungen von Material oder Informationen vorsehen, bei der Ausführung der Dienstleistung oder bei der Anlieferung von Material oder Informationen; - für fortlaufende, periodische oder dauerhafte Dienstleistungen, zu Ende jedes Kalendermonats (für die im betreffenden Monat erbrachten Leistungen) oder des jeweiligen zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Zeitpunkts. 5.7. Die Kunden mit Sitz in Italien müssen COBO vor der Erteilung der Bestellung den erforderlichen Zuordnungs-Kode (Codice univoco) für die elektronische Rechnungsausstellung mitteilen. 5.8. Der Kunde nimmt die Bezahlung der Rechnungen, in EURO vorbehaltlich anderslautender Angabe auf der Rechnung selbst, durch Banküberweisung vor, mit den Kosten zu Lasten des Auftraggebers der Überweisung, bis spätestens 30 (dreißig) Tage nach dem Datum der Rechnung, vorbehaltlich anderslautender Angabe auf der Rechnung bzw. einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. 5.9. COBO ist befugt, die Anwendung anderer Zahlungssysteme zu fordern, sowie die Vorauszahlung durch Kreditkarte bzw. Debitkarte. 5.10. Bei Zahlungsverzögerungen kommen automatisch und ohne vorherige Anfrage Verzugszinsen zum Ansatz, und zwar zu dem von der gesetzgebenden Verordnung 231/2002 vorgesehenen Zinssatz. COBO hat außerdem die Befugnis (a) jede Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen aufzuheben und (b) die Eingabe neuer Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung des Preises und der angefallenen Zinsen zu verweigern oder aufzuheben, unbeschadet des Rechts der Auflösung des Vertrags wegen Vertragsbruch seitens des Kunden und des Rechts auf Entschädigungsleistung des größeren Schadens. 5.11. In keinem Fall geben eventuelle Reklamationen, Beanstandungen, Anfragen von Eingriffen in Garantie usw. dem Kunden das Recht, die Zahlung zu verweigern, aufzuheben oder zu verzögern. 6. Garantieleistungen 6.1. Unbeschadet der Pflicht des Kunden zur Inspektion/Prüfung der Ware bei der Anlieferung, wie im vorigen Art. 4.7 angegeben, gewährleistet COBO, dass die verkauften Produkte in Übereinstimmung mit den vereinbarten technischen Spezifikationen und frei von Mängeln und Fertigungsfehlern/Materialfehlern sind, für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab Übergabe, mit einem maximalen Zeitraum von 15 (fünfzehn) Monaten ab Datum der Herstellung, wie es aus dem entsprechenden Produktionslos hervorgeht. 6.2. Der Kunde ist verpflichtet, COBO schriftlich durch E-Mail Bescheid an die Anschrift claimservice@it.cobogroup.net, jeden Mangel oder Fehler anzuzeigen, der im Garantiezeitraum auftreten sollte, wobei diese Meldung spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Entdeckung erfolgen muss. Andernfalls verfällt der Kundenanspruch auf die Garantieleistung. 6.3. Im Hinblick auf die während des Garantiezeitraums aufgetretenen und pünktlich angezeigten Mängel und Fehler hat der Kunde Anspruch auf die Nachbesserung oder den Austausch der mit Mängeln behafteten Produkte bzw. auf die Berichtigung oder neue Erbringung von nicht konformen Dienstleistungen, und zwar im kürzesten erforderlichen Zeitraum, den COBO vernünftigerweise braucht, um sich dieser Sache anzunehmen. Sofern dies von COBO nach vernünftigem Ermessen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht machbar angesehen werden sollte, erstattet COBO dem Kunden den Preis oder den teilweisen Preis der mit Mängeln behafteten und nicht übereinstimmenden Produkte oder Dienstleistungen. 6.4. Der Kunde wird die zu reparierenden oder zu ersetzenden Produkte gemäß den Anweisungen von COBO und in Übereinstimmung mit den Rückerstattungsverfahren von COBO, die nur in diesem Fall die Kosten der Rücksendung trägt, an COBO zurücksenden. COBO kann den Kunden auffordern, die mangelhaften Produkte zu entsorgen, anstatt sie an COBO zurückzusenden; die Kommunikation wird durch RMA (Return Authorization) formalisiert. 6.5. Die Garantieleistung der Produkte ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- bei vom Frachtführer während des Transports verursachten Schäden; - bei von dem Kunden während des Einbaus verursachten Schäden; - bei zweckfremden Einsatz der Produkte; - bei mangelnder/ausgebliebener Einhaltung der Anleitungen von COBO zu Betrieb, Instandhaltung und Aufbewahrung der Produkte; - bei Mängeln, die durch die Kombination von COBO-Produkten mit anderen Produkten, Werkzeugen oder Maschinen verursacht werden, die nicht ausdrücklich von COBO genehmigt oder in den technischen Produktspezifikationen vorgesehen sind; - bei Reparaturen oder Änderungen, die vom Kunden oder von Dritten vorgenommen werden, es sei denn, COBO hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt; - bei Mängeln oder Fehlern, die durch die Einhaltung der vom Kunden zur Verfügung gestellten technischen Spezifikationen oder andere Wünsche des Kunden verursacht werden. 6.6. In jedem Fall ist COBO nicht verantwortlich für die Anwendung des Produkts auf dem Kundenfahrzeug, vorbehaltlich spezifischer schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. 6.7. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produktschäden, beschränkt auf die Bestimmungen der genannten Vorgaben unwiderruflichen Charakters. 6.8. Dieser Art. 6 regelt die von COBO angebotenen Garantien und die dem Kunden zustehenden Rechte. Andere vertragliche oder außervertragliche Rechtsmittel, einschließlich Entschädigung, sowie andere ausdrückliche oder stillschweigende Garantien sind ausdrücklich ausgeschlossen, einschließlich, doch nicht beschränkt auf die Garantien der Marktgängigkeit, des ununterbrochenen Betriebs sowie – sofern nicht ausdrücklich in den Produktspezifikationen vorgesehen – der Garantien für zufriedenstellende Qualität für den Kunden, der Eignung für bestimmte Verwendungszwecke oder Zertifikationen und aller Garantien, die eventuell durch andere/abweichende Gesetze und Vorschriften als die in diesen CGV (AGB) aufgeführten Bestimmungen/Vorgaben vorgesehen sind. 7. Gewerbliche Schutzrechte 7.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gehören in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die ausschließlich für den Kunden entwickelt wurden, alle gewerblichen Schutzrechte an den Produkten und Dienstleistungen COBO oder möglicherweise den Eigentümern, die sie an COBO lizenziert haben. 7.2. Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen beinhaltet keine Übertragung von gewerblichen Schutzrechten von COBO oder Dritten auf den Kunden, unbeschadet des Rechts des Kunden, die Produkte und Dienstleistungen wie vertraglich vereinbart zu nutzen, sofern der Kunde den Preis vollständig bezahlt hat. 7.3. Der Preis der Produkte und Dienstleistungen, sofern er vom Kunden im Rahmen der vorgesehenen Bedingungen vollständig bezahlt wird, beinhaltet die Gewährung einer Lizenz, die nur auf die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen beschränkt ist. 7.4. Der Kunde erklärt und verpflichtet sich, die Gültigkeit der gewerblichen Schutzrechte von COBO in Bezug auf die zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen nicht anzufechten. 7.5. COBO ist ausschließlicher Titelträger der Markenzeichen. Der Kunde verpflichtet sich:
- die Marken nicht zu verwenden, es sei denn, dies wurde zuvor von COBO genehmigt und zwar in voller Übereinstimmung mit den von COBO angegebenen Anweisungen, Methoden und Verwendungsbeschränkungen; - die Verbreitung, Verwendung und Registrierung von Marken und anderen Unterscheidungsmerkmalen, die gefälscht oder mit den Marken verwechselbar sind, zu unterlassen. 7.6. Sofern nachweislich eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter vorliegen sollte, wird COBO nach eigenem Ermessen (a) die Produkte und/oder Dienstleistungen, von denen die Verletzung ausgeht, korrigieren oder ersetzen, um die Ursachen der Verletzung zu beseitigen, oder (b) dem Kunden auf Kosten von COBO das Recht einräumen, die Produkte oder Dienstleistungen weiterhin zu nutzen, oder, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist, (c) dem Kunden den Preis oder Teil des Preises zu erstatten, der für die nicht mehr nutzbaren Produkte und/oder Dienstleistungen entrichtet wurde. 7.7. Um die im vorherigen Art. 7.6 genannten Rechtsbehelfe zu erhalten, muss der Kunde COBO unverzüglich (a) schriftlich über jede Anfrage oder Verletzung informieren, von der er Kenntnis erlangt, (b) die Nutzung der betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen einstellen, (c) COBO die Verteidigung (einschließlich etwaiger Vergleichsvereinbarungen) überlassen und (d) mit COBO zusammenarbeiten, um alle Informationen und Daten bereitzustellen, die für die Verteidigung selbst nützlich sind. 7.8. Die im vorherigen Art. 7.6 genannten Rechtsbehelfe sind nicht anwendbar und COBO ist dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, im Falle von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte Dritter, die durch (a) die unbefugte Nutzung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch den Kunden verursacht werden; b) Änderungen, Reparaturen, Kombinationen mit anderen Produkten, Werkzeugen, Maschinen oder Technologien, die nicht von COBO vorgenommen wurden; (c) fortgesetzte Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Kunden nach Benachrichtigung über die mutmaßliche Verletzung; (d) Versäumnis, Aktualisierungen oder Änderungen vorzunehmen, die von COBO an den Kunden übermittelt wurden; (e) Einhaltung technischer Spezifikationen oder anderer Daten, Informationen oder Anfragen des Kunden. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, COBO von jeglichem Schaden und jeglicher Haftung freizustellen, zu garantieren und schadlos zu halten. 8. Vertraulichkeit 8.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass COBO im Rahmen der Geschäftsbeziehung vertrauliche Informationen an den Kunden weitergeben kann. Der Kunde verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu bewahren und zu schützen, mit der er seine vertraulichen Informationen behandelt, und in jedem Fall mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt und Eignung für die Art der vertraulichen Informationen; (b) die Verwendung vertraulicher Informationen ausschließlich zu den Zwecken des Kaufs und der zulässigen Nutzung der Produkte und Dienstleistungen einzuschränken; (c) sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von COBO nicht anderweitig zu verwenden; und (d) vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von COBO und in jedem Fall unter der Verpflichtung zur Vertraulichkeit nicht an Dritte weiterzugeben. 8.2. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Beschränkung der Nutzung, auf die in dem vorherigen Art. 8.1 genommen wird, binden den Kunden für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren ab dem Datum der Offenlegung jeder vertraulichen Information. Die Parteien können längere Vertraulichkeitsfristen für bestimmte vertrauliche Informationen vereinbaren. 9. Haftungsbeschränkungen 9.1. Die Produkte und Dienstleistungen sind nicht für den Einsatz im Militärischen Bereich, der Medizin oder Luftfahrt und anderen Branchen mit spezifischen Sicherheitsvorschriften konzipiert oder in denen die Fehlfunktion eines Produkts zum Tod oder zu schweren Personenschäden führen kann. COBO genehmigt nicht die Verwendung der Produkte und Dienstleistungen in solchen Bereichen, die, wenn sie ausgeführt werden, als unter der alleinigen Verantwortung des Kunden auf eigenes Risiko unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung von COBO verstanden werden. 9.2. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet COBO in keinem Fall für indirekte oder unvorhersehbare Schäden - wie z.B., doch nicht beschränkt auf - entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill, Verlust des geschäftlichen Ansehens, Produktrückrufaktionen, Auf- und Abbaukosten usw., unabhängig von der Ursache solcher Schäden. 9.3. Die maximale und kumulative Haftung von COBO übersteigt in keinem Fall und aus keinem Grund den Wert der Bestellung, aufgrund derer die Haftung entstanden ist. 9.4. Darüber hinaus kann COBO nicht für Schäden oder Versäumnisse haftbar gemacht werden, die sich aus höherer Gewalt ergeben, wie z. B. doch nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen (Erdbeben, Hurrikane, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche usw.), Terrorakte, Kriegshandlungen, Unruhen, Streiks, Handelssanktionen, die von staatlichen Behörden verhängt wurden (Embargo usw.), Gesetzesänderungen, Nichtverfügbarkeit von Genehmigungen und Ermächtigungen, die nicht von COBO abhängen, usw...
Für den Fall, dass die höhere Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage ohne vorhersehbare Lösungen andauert, kann jede der Parteien ohne jegliche Haftung vom Vertrag zurücktreten. 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 10.1. Diese CGV (AGB) und der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unterliegen den Gesetzen der Italienischen Republik und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts von 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen. 10.2. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf oder im Zusammenhang mit diesen CGV (AGB) und / oder dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen werden der italienischen Gerichtsbarkeit und der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit des Gerichts von Brescia unter Ausschluss jeder anderen Gerichtsbarkeit und jeglichen sonstigen Gerichtsstands übertragen. 11. Verschiedenes 11.1. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen verschiedener Vertragsdokumente, die zwischen den Parteien bestehen können, gilt die folgende (absteigende) Rangfolge (unbeschadet der Bestimmungen von Art. 8 in Bezug auf vertrauliche Informationen):
(i) eventuell zwischen den Parteien bestehender Rahmenvertrag der Lieferungen; (ii) sonstige besondere Abmachungen zwischen den Parteien, die von COBO gültig unterzeichnet sind; (iii) die vorliegenden CGV (AGB); (iv) jedes sonstige von den Parteien unterzeichnete Dokument; (v) die Bestimmungen des ‚codice civile italiano‘ (Italienisches Bürgerliches Gesetzbuch); 11.2. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen dieser CGV (AGB) bedürfen der Schriftform bei sonstiger Nichtigkeit. 11.3. Der Kunde verpflichtet sich, COBO jede Änderung der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mitzuteilen, um automatische Benachrichtigungen vom COBO-Informationssystem zu erhalten und vom Support-Service kontaktiert zu werden. 11.4. Für den Fall, dass eine Klausel dieser CGV (AGB) gerichtlich ungültig, nicht durchsetzbar oder nichtig ist, wird oder erklärt wird, bleiben diese CGV (AGB) im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ohne die oben genannte Klausel voll wirksam, die automatisch als geändert oder ersetzt gilt, soweit dies den wesentlichen Inhalt der Klausel rechtmäßig einschließt und die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich verwirklicht. 11.5. Im Fall von Diskrepanzen zwischen der italienischen und der englischen (deutschen) Fassung dieses Dokuments hat ausschließlich die italienische Version Vorrang, da die englische (deutsche) Sprachversion als bloße Höflichkeitsübersetzung anzusehen ist.
Der Kunde
Im Sinne und zu den Auswirkungen von Art. 1341 und 1342 cod. civ., erklärt der Kunde, folgende Klauseln gelesen und verstanden zu haben und sie ausdrücklich und insbesondere zu akzeptieren: 2 (Anwendungsbereich); 3 (Bestellverfahren); 4 (Lieferungen); 5 (Preise, Rechnungen und Zahlungen; 6 (Garantieleistungen); 7 (Gewerbliche Schutzrechte); 9 (Haftungsbeschränkungen); 10 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand).
Der Kunde
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